Amtliche Bekanntmachungen - Willkommen in der digitalen Verwaltung!

Ab dem 08. Juli 2019 wird die Gemeinde Jahnsdorf/Erzgeb. ihre öffentlichen und ortsüblichen Bekanntmachungen nur noch in elektronischer Form durchführen. Die gesetzliche Legitimation dafür ergibt sich aus § 2 Nr. 4 der Kommunalbekanntmachungsverordnung vom 17. Dezember 2015. Am 27.05.2019 hat der Gemeinderat der Gemeinde Jahnsdorf/Erzgeb. die neue Bekanntmachungssatzung beschlossen in der alle neuen Dinge geregelt sind. Dort steht unter anderem, dass zukünftig alle amtlichen Bekanntmachungen auf dieser Seite veröffentlicht werden. Mit dieser Umstellung werden Bekanntmachungen nicht mehr in Papierform an alle Haushalte verteilt. 
Es besteht jedoch die Möglichkeit, sich auf unserer Webseite für einen Newsletter anzumelden. 
Für diejenigen, die keinen Zugang zum Internet haben, bestehen folgende Möglichkeiten, Kenntnis über den Inhalt der Bekanntmachungen zu erhalten: Einsichtnahme in die Bekanntmachung im Rathaus zu den Sprechzeiten und auf schriftlichen Antrag Zusendung einer gedruckten Version des „Amtlichen Anzeigers". Weiterhin weisen wir darauf hin, dass die Sitzungstermine des Gemeinderates, des Verwaltungsausschusses und des Technischen Ausschusses rechtswirksam ebenfalls nur noch auf der Internetseite der Gemeinde Jahnsdorf/Erzgeb. bekannt gemacht werden. 

Amtlicher Anzeiger

Ausgabe 19/22

13.12.2022

Bekanntgabe Gemeinderat

Sitzung am 19.12.2022

09.12.2022

Amtlicher Anzeiger

Ausgabe 18/22

30.11.2022

Bekanntgabe Gemeinderat

Sitzung am 28.11.2022

18.11.2022

Amtlicher Anzeiger

Ausgabe 17/22

03.11.2022

Amtlicher Anzeiger

Ausgabe 16/22

01.11.2022

Bekanntgabe Technischer Ausschuss

Sitzung am 08.11.2022

28.10.2022

Bekanntgabe Gemeinderat

Sitzung am 01.11.2022

24.10.2022

Amtlicher Anzeiger

Ausgabe 15/22

18.10.2022

Amtlicher Anzeiger

Ausgabe 14/22

12.10.2022

Amtlicher Anzeiger

Ausgabe 13/22

05.10.2022

Bekanntgabe Verwaltungsausschuss

Sitzung am 11.10.2022

30.09.2022

Amtlicher Anzeiger

Ausgabe 12/22

22.09.2022

Bekanntgabe Gemeinderat

Sitzung am 26.09.2022

16.09.2022

Amtlicher Anzeiger

Ausgabe 11/22

09.09.2022

Bekanntgabe Verwaltungsausschuss

Sitzung am 13.09.2022

05.09.2022

Bekanntgabe Technischer Ausschuss

Sitzung am 06.09.2022

29.08.2022

Bekanntgabe Gemeinderat

Sitzung am 29.08.2022

19.08.2022

Amtlicher Anzeiger

Ausgabe 10/22

14.07.2022

Amtlicher Anzeiger

Ausgabe 9/22

30.06.2022

Amtlicher Anzeiger

Ausgabe 8/22

27.06.2022

Bekanntgabe Gemeinderat

Sitzung am 27.06.2022

17.06.2022

Bekanntgabe Verwaltungsausschuss

Sitzung am 14.06.2022

02.06.2022

Amtlicher Anzeiger

Ausgabe 7/22

30.05.2022

Bekanntgabe Technischer Ausschuss

Sitzung am 07.06.2022

30.05.2022

Bekanntgabe Gemeinderat

Sitzung am 30.05.2022

20.05.2022

Amtlicher Anzeiger

Ausgabe 6/22

19.05.2022

Amtlicher Anzeiger

Ausgabe 5/22

06.05.2022

Amtlicher Anzeiger

Ausgabe 4/22

26.04.2022

Amtlicher Anzeiger

Ausgabe 3/22

21.04.2022

Bekanntgabe Gemeinderat

Sitzung am 25.04.2022

14.04.2022

Bekanntgabe Verwaltungsausschuss

Sitzung am 12.04.2022

04.04.2022

Bekanntgabe Gemeinderat

Sitzung am 28.03.2022

18.03.2022

Amtlicher Anzeiger

Ausgabe 2/22

09.02.2022

Bekanntgabe Verwaltungsausschuss

Sitzung am 08.02.2022

31.01.2022

Amtlicher Anzeiger

Ausgabe 1/22

26.01.2022

Bekanntgabe Technischer Ausschuss

Sitzung am 01.02.2022

24.01.2022

Bekanntgabe Gemeinderat

Sitzung am 31.01.2022

21.01.2022

Baubekanntmachungen

04.03.2024 

ortsübliche Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch 

Vorentwurf des Bebauungsplans „Gewerbegebiet am Mühlweg“ in Pfaffenhain (siehe Amtlicher Anzeiger Ausgabe 08/24)

Vorentwurf

Begründung Vorentwurf

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05.01.2024

Information über die Ergebnisse der Lärmkartierung im Bereich der Gemeinde Jahnsdorf/Erzgeb. entlang der A72 und der S 258 und Beteiligung der Öffentlichkeit an der Lärmaktionsplanung

Die Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm schreibt seit 2007 in fünfjährigem Turnus die Erstellung von Lärmkarten in Ballungsräumen sowie im Einwirkbereich von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen vor. Daran anschließend sind in Lärmaktionsplänen Maßnahmen zur Lärmminderung abzuwägen und gegebenenfalls festzulegen. Die §§ 47a bis 47f Bundesimmissionsschutzgesetz setzen die Vorgaben der EU-Umgebungslärmrichtlinie zur Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung unter Einbindung der Öffentlichkeit um.

Die Lärmkartierung wurde 2022 in Zuständigkeit des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) durchgeführt. Gemäß gesetzlicher Vorgabe sind Straßenzüge mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Millionen Fahrzeugen im Jahr kartierungspflichtig. Dies betrifft in Jahnsdorf die A 72 und die S 258 (ehemalige B 169, Stollberger Straße). Aufgrund einer umfassenden Änderung der zugrundeliegenden Berechnungsmethode sind die Lärmkartierungen der vergangenen Jahre mit den ermittelten Werten aus dem Jahre 2022 nicht mehr 1:1 vergleichbar. Die Lärmkartierung 2022 wurde erstmals mit einer modernen, europaweit einheitlichen Bewertungsvorschrift »CNOSSOS-EU« erarbeitet.

Berechnet wurde die Höhe der Geräuschbelastungen und die Zahl der damit betroffenen Menschen in den jeweiligen Pegelklasse. Aufgrund einer anderen statistischen Verteilung der Einwohner im Berechnungsmodell, hin zu den lautesten Fassaden, sind gegenüber der letzten Kartierung deutlich höhere Betroffenheiten festzustellen, selbst bei gleichbleibender Verkehrssituation.

Die Ergebnisse der Lärmkartierung für die Gemeinde Jahnsdorf/Erzgeb. sind auf der Homepage der Gemeinde unter: https://www.jahnsdorf-erzgeb.de/bekanntmachungen/Bekanntmachungen-9

oder unter https://luis.sachsen.de/fachbereich-laerm.html auf der Website des LfULG  einsehbar.

Zusätzlich können diese auch im Rathaus, Poststraße 1, Zimmer 11 während der Dienstzeiten vom 08.01.2024 bis 26.01.2024 eingesehen werden.

In Zusammenfassung und Auswertung der Daten aus der Lärmkartierung wurden für Jahnsdorf/Erzg. folgende Betroffenheit durch Umgebungslärm der kartierten Hauptverkehrsstraßen ermittelt:

168

Menschen sind ganztägig Lärmpegeln von > 65 dB(A) ausgesetzt, die bei

dauerhafter Einwirkung ohne Schutzmaßnahmen am Gebäude das Risiko

gesundheitlicher Beeinträchtigungen signifikant erhöhen.

235

Menschen sind nachts Lärmpegeln von > 55 dB(A) ausgesetzt, die bei

dauerhafter Einwirkung ohne Schutzmaßnahmen am Gebäude das Risiko

gesundheitlicher Beeinträchtigungen signifikant erhöhen.

Lärmaktionsplanung für die Gemeinde Jahnsdorf/Erzgeb.

Gemäß § 47 d Abs. 1 Bundes Immissionsschutzgesetz besteht für Gemeinden, in denen im Ergebnis der Lärmkartierung Geräuschimmissionen auf bewohnte Gebiete einwirken, die Verpflichtung, einen Lärmaktionsplan zu erstellen. Abhängig von der vorhandenen Lärmbetroffenheit, dem Handlungsspielraum und eventuellen Einwendungen kann die Gemeinde darüber abwägen, ob im Rahmen der Lärmaktionsplanung Maßnahmen festzuschreiben sind oder ein Lärmaktionsplan ohne Maßnahmen ausreichend ist. 

Mit dem Ausbau der A 72 samt damit einhergehender gesetzlicher Lärmvorsorge und einer Lärmsanierung an der S 258 ist der nach bundesdeutschem Recht durch die Baulastträger umzusetzende Lärmschutz realisiert. Auf weitergehende Maßnahmen besteht kein rechtlicher Anspruch – selbst wenn entsprechende Maßnahmen im Lärmaktionsplan der Gemeinde formuliert werden. Damit besteht für die Gemeinde Jahnsdorf/Erzgeb. darüber hinaus kein realisierbarer Anspruch, im Rahmen einer Maßnahmenplanung zusätzlich Lärmschutz für die betroffenen Bürger beim Straßenbaulastträger einzufordern. Aufgrund fehlender Baulastträgerschaft ist die Realisierung eigener Maßnahmen weder an der A 72 noch an der S 258 möglich.

Die Gemeinde Jahnsdorf beabsichtigt daher, einen Lärmaktionsplan ohne Maßnahmeplan zu erstellen.

Der Öffentlichkeit wird hiermit Gelegenheit gegeben, sich bis zum 26.01.2024 zum Sachverhalt zu äußern. Einwendungen können schriftlich, per E-Mail an gemeinde@jahnsdorf-erzgeb.de oder persönlich zur Niederschrift im Sachbereich Bau, Zimmer 11, Poststraße 1, 09387 Jahnsdorf/Erzgeb. vorgebracht werden. Ansprechpartner ist Frau Kamprad (Tel.: 0371 27 18 225).

Nach Ende der Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt unter Abwägung der eingegangenen Rückmeldungen die endgültige Beschlussfassung des Lärmaktionsplanes im Gemeinderat.

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01.08.2022 Information zur geplanten Baumaßnahme

Erneuerung der Zufahrt zum Jugendclub Pfaffenhain in Jahnsdorf / OT Pfaffenhain

Die vorhandene Zufahrt zum Jugendclub Pfaffenhain verfügt im Istzustand über einen ungebundenen Oberbau, welcher in den Sommermonaten zu einer Staubbelästigung und bei Regen zu starker Pfützenbildung neigt. Die damit verbundene Belästigung der Anwohner, welche durch den ebenfalls dort befindlichen Sammelplatz für die Altglascontainer noch verstärkt wird, soll durch die Herstellung eines regelgerechten bituminösen Straßenaufbaus beseitigt werden. Gleichzeitig wird damit der Reparaturaufwand durch die Gemeinde stark verringert. Um das anfallende Niederschlagswasser der Fahrbahn sowie des anliegenden Wiesengrundstückes zu beseitigen, ist ein ca. 20 m langer Entwässerungsgraben geplant.

Um gleichzeitig die Parkplatzsituation in Pfaffenhain zu entspannen, ist die Herstellung von 5 Parkplätzen mit einer Befestigung aus Öko- oder Grasfugenpflaster vorgesehen. Die Parkplätze können sowohl von den Anwohnern als auch den Mitgliedern des Jugendclubs genutzt werden. Damit ergibt sich eine wesentliche Aufwertung dieses Bereiches, der dann von allen Generationen genutzt werden kann.

Mit dem Bau soll im August 2022 begonnen werden, eine Fertigstellung ist bis Ende Oktober 2022 geplant.

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Straßenbau Poststraße in Jahnsdorf, OT Leukersdorf, 1. BA

Im Rahmen einer Gemeinschaftsmaßnahme zwischen der Gemeinde Jahnsdorf, dem Zweckverband Wasserwerke Westerzgebirge Schwarzenberg, dem Regionalen Zweckverband Wasserversorgung Bereich Lugau-Glauchau, der Mitnetz Strom und der Telekom soll der 1. Bauabschnitt der Poststraße im Jahnsdorfer Ortsteil Leukersdorf grundhaft ausgebaut werden. Dabei werden zusätzlich zum Straßenbau der Mischwasserkanal und die Trinkwasserleitung erneuert, die Elektro- und die Telekomleitungen als Erdkabel neu verlegt, eine neue Straßenbeleuchtung angebracht und Leerrohre für eine spätere Breitbandverkabelung bis in die einzelnen Grundstücke gezogen. Der 1. Bauabschnitt umfasst den Bereich von der Autobahn bis in Höhe Haus-Nr. Poststraße 7 sowie die Einmündung bis zur Hauptstraße mit einer Länge von rd. 320 m. Weiterhin wird der Ausfahrtbereich der Freiwilligen Feuerwehr so optimiert, dass künftig eine Ausfahrt des Löschfahrzeuges in beide Richtungen der Poststraße möglich ist. Geplanter Baubeginn ist der 2. Mai 2022, das Bauende ist für den 30. September 2022 vorgesehen. Vor Baubeginn erhalten die betroffenen Anlieger eine ausführliche Anwohnerinformation oder, sollte es bis dahin wieder möglich sein, es findet eine Anwohnerversammlung statt, zu der gesondert eingeladen wird. Für den Straßenbau wurden Fördermittel aus der Förderrichtlinie LEADER – RL LEADER/2014 bewilligt.

Neugestaltung der Außenanlagen am Rathaus Jahnsdorf / OT Leukersdorf zum Multifunktionsplatz

Ebenfalls im Ortsteil Leukersdorf an der Poststraße startet nach Ostern die Neugestaltung der Außenanlagen am Rathaus. Es ist geplant, die alten DDR-Garagen abzubrechen und den Platz insgesamt mit Asphalt und Natursteinpflaster zu befestigen. Damit werden zukünftig eine geregelte Zufahrt und markierte Parkflächen geschaffen. Durch die Befestigung des Oberbaus kann eine wesentliche Verbesserung der Begehbarkeit erreicht werden, die auch älteren und mobilitätseingeschränkten Personen eine aktive Nutzung der Angebote im Rathaus, in der Kirche, auf dem Friedhof oder im weiteren Umfeld ermöglicht. Rund um das Rathaus sollen Fahrradbügel, Pflanzkübel und Sitzbänke angeordnet werden. Um auch das Umfeld des Rathauses weiter aufzuwerten, soll unmittelbar vor dem Haupteingang eine zentrale Stufenanlage von der Poststraße errichtet und der Böschungsbereich durch eine niedrige Bepflanzung gestaltet werden. Durch die angebotenen Sitzgelegenheiten können Besucher des Rathauses oder auch Spaziergänger, Kirchen- und Friedhofsbesucher verweilen. Die freie Gestaltung des Platzes ermöglicht eine Nutzung für Feste und Veranstaltungen, wie z.B. Weihnachtsmarkt oder Dorffeste. Geplanter Baubeginn ist hier der 19.04.2022, eine Fertigstellung ist für Ende Juli 2022 vorgesehen. Für die Maßnahme wurden Fördermittel aus dem Förderprogramm „Vitale Dorfkerne und Ortszentren im ländlichen Raum“ – RL LE/2014 ausgereicht.

 

 

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