Hausordnung der Grundschule Jahnsdorf
(Grundlage § SOGS vom 01.08.2013)
In der Schule lernen, arbeiten, spielen wir und sammeln Wissen sowie Erfahrungen.
Voraussetzung dafür ist, dass wir uns aufeinander einstellen, freundlich, hilfsbereit
und rücksichtsvoll miteinander umgehen. Dabei behandeln wir Schuleigentum und
Eigentum anderer sorgsam.
1. Unterrichtszeiten
1. Stunde 7.30 Uhr – 8.15 Uhr
2. Stunde 8.20 Uhr – 9.05 Uhr
3. Stunde 9.25 Uhr – 10.10 Uhr
4. Stunde 10.30 Uhr – 11.15 Uhr
5. Stunde 11.25 Uhr – 12.10 Uhr
6. Stunde 12.15 Uhr – 13.00 Uhr
Der Hort ist ab 6.00 Uhr geöffnet.
Die Schule öffnet 7.15 Uhr.
„Frühhortkinder“ haben bis 7.05 Uhr Einlass.
2. Schulalltag
- Ich komme pünktlich, mindestens 5 Minuten vor Beginn, zum Unterricht.
- Ich betrete und verlasse das Schulhaus durch den mir zugewiesenen Eingang und
Ausgang.
- Ich achte im gesamten Schulhaus jederzeit auf Ordnung und Sauberkeit.
- Ich gehe im Schulgebäude langsam.
- Ich melde mich als Hortkind nach Unterrichtsschluss sofort im Hort.
- Ich verlasse als „Hauskind“ nach Unterrichtsschluss bzw. nach Einnahme des
Mittagessens zügig das Schulgebäude und Schulgelände.
- Ich halte mich als „Hauskind“ bis zur Abfahrt des Busses ruhig im zugewiesenen
Bereich des Schulgebäudes auf.
- Ich bleibe während der gesamten Unterrichtszeit im Schulgebäude bzw. Schulgelände.
- Ich lege den Weg zur und von der Turnhalle gemeinsam mit den anderen Schülern
unter Aufsicht eines Lehrers zurück.
- Ich betrete Turnhalle, Werkraum, PC-Kabinett, Musik- und Sternenzimmer sowie
Schulgarten nur mit einem Lehrer. (Ausnahmen sind mit Einverständnis eines
Lehrers möglich.)
- Je nach Klassenstufe frühstücke in der 1. großen Pause im Klassenzimmer und
verbringe die 2. große Pause im Freien bei Sport und Spiel oder ich verbringe die 1.
große Pause bei Sport und Spiel im Freien und frühstücke in der 2. großen Pause.
Eine kleine Snackpause kann bei Bedarf nach der 1. Stunde stattfinden.
- Ich gehe mit dem Vorklingeln an meinen Arbeitsplatz und lege alle benötigten
Unterrichtsmittel bereit.
- Ich gebe am „Spieltag“ vor Unterrichtsbeginn mein Spielzeug im Hort ab.
- Ich lasse mein Notfallhandy ausgeschaltet im Ranzen.
3. Allgemeines
- Beim unberechtigten Aufenthalt von Personen im Schulhaus und Schulgelände kann
der Schulleiter von seinem Hausrecht Gebrauch machen.
- Aus Sicherheitsgründen ist das Befahren des Schulgeländes durch schulfremde
Personen und Eltern während der angegebenen Zeit untersagt. Ausnahmen bilden
Besuche von Elternversammlungen und Versorgungsfahrzeuge.
- Bei außerschulischen Veranstaltungen übernimmt der Verantwortliche die Aufsicht
und sorgt dafür, dass die Räumlichkeiten nach Veranstaltungsende in einem
ordnungsgemäßen Zustand sind.
4. Haftungsausschluss
- Schüler, die mit dem Fahrrad zur Schule kommen, können bei dessen Beschädigung
oder Verlust keine Schadenersatzforderungen an den Schulträger stellen.
- In die Schule sollen nur die für den Unterricht notwenden Arbeitsmittel mitgebracht
werden. Für zusätzlich mitgebrachte Gegenstände wird von der Schule keine
Haftung übernommen.
Jahnsdorf, 06.09.2021