Willkommen in der Grundschule "Tintenfass"
Zum Schulbezirk der Grundschule "Tintenfass" gehören die Ortsteile Jahnsdorf, Leukersdorf, Seifersdorf und Pfaffenhain. An der Grundschule Jahnsdorf werden die Klassenstufen 1 bis 4 zweizügig geführt. Dabei unterrichten 10 Lehrerinnen und 1 Lehrer 155 Schülerinnen und Schüler in 8 Klassen.
Der Hort befindet sich im Schulgebäude und nutzt zur Erledigung der Hausaufgaben die Klassenzimmer mit. Ansonsten halten sich die Kinder nachmittags in den separaten Räumen des Hortes oder im neu gestalteten Schulpark auf.
Nach Unterrichtsschluss kann im Speiseraum das Mittagessen eingenommen werden.
Neben verschiedenen Höhepunkten des Schuljahres, wie z. B. die feierliche Einschulungsfeier im Flughafengebäude, mit schönem Programm und Feuerwehr, verschiedene Projekttage, Sportfeste und Klassenfahrten, können die Schülerinnen und Schüler auch unterschiedliche AG-/und GTA-Angebote nutzen.
Leihvertrag mobile Endgeräte für Schülerinnen und Schüler
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Öffnungszeiten Sekretariat während der Sommerferien 2026
1. Ferienwoche: Montag bis Freitag von 09:00 - 13:00 Uhr
2. Ferienwoche: Montag bis Freitag von 09:00 - 12:00 Uhr
6. Ferienwoche: Montag bis Freitag von 09:00 - 12:00 Uhr
Von der 3. bis zur 5. Ferienwoche bleibt das Sekretariat geschlossen.
Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2027/28
Die Anmeldung der Schulanfänger der Ortsteile Jahnsdorf, Leukersdorf, Pfaffenhain und Seifersdorf an der Grundschule „TINTENFASS“ Jahnsdorf findet an folgenden Tagen statt:
Montag, 24.08.2026 von 8:00 - 11:30 Uhr
Dienstag, 25.08.2026 von 8:00 - 16:00 Uhr
Kinder, die bis zum 30. Juni 2027 das 6. Lebensjahr vollenden, sind durch die Eltern an der Grundschule anzumelden. Kinder, welche das 6. Lebensjahr vom 01.07.-30.09.2027 vollenden, können angemeldet werden.
Eltern, welche ihr Kind an einer Schule in freier Trägerschaft beschulen lassen möchten, melden ihr Kind zuerst an der Schule ihres Schulbezirkes an.
Das Anmeldeformular steht ab August über die Homepage der Gemeinde Jahnsdorf (Bildung/Grundschule) und über die Kita´s zur Verfügung.
Bitte bringen Sie das ausgefüllte Formular und die benötigten Unterlagen zur Anmeldung mit.
Formular Antrag auf Aufnahme in die Klassenstufe 1 an einer öffentlichen Grundschule
Formular Anzeige der Anmeldung für die Klassenstufe 1 an einer Grundschule in freier
Trägerschaft
Antrag auf Beschulung außerhalb des festgelegten Grundschulbezirks
Einführung einer sachsenweiten digitalen Grundschulanmeldung
Das Sächsische Staatsministerium für Kultus (SMK) hatte Anfang Mai 2026 über die Einführung einer zentralen digitalen Anmeldung für die Grundschulen über ein Amt24-Verfahren informiert. Nachdem das Verfahren mit 13 Grundschulen erprobt worden ist, wurde aufgrund des positiven Verlaufs entschieden, diesen Weg weiter zu verfolgen.
Das Kultusministerium hat nun für den kommenden Anmeldezeitraum zum Schuljahr 2027/2028 ergänzend und als Alternative zum bisherigen Anmeldeverfahren sachsenweit die Möglichkeit einer digitalen Anmeldung eröffnet.
Eltern können ihr Kind im Zeitraum vom 1. August bis zum 15. September 2026 über folgenden Link an einer Grundschule anmelden: https://schule.sachsen.de/gs-anmeldung
Zur Vereinfachung des Verfahrens ist die digitale Grundschulanmeldung zunächst an folgende Bedingungen geknüpft:
• Eltern und Kind müssen eine Wohnanschrift in Sachsen haben,
• die Meldeanschrift des Kindes muss mit der Meldeanschrift wenigstens eines Elternteils übereinstimmen,
• es ist keine Anmeldung an einer Förderschule, Gemeinschaftsschule oder Oberschule+ vorgesehen,
• es ist keine Beschulung an einer öffentlichen Grundschule außerhalb des eigenen Schulbezirks gewünscht,
• für das Kind wurde keine Rückstellung veranlasst.
In allen anderen Fällen bleibt es zunächst beim bisherigen Anmeldeverfahren. Das bisherige Verfahren bleibt auch in den beschriebenen Fällen für die Eltern möglich.
Bei der Online-Anmeldung wird anhand der Wohnanschrift des schulpflichtig werdenden Kindes der zugehörige Schulbezirk ermittelt. Dazu wurden bis Ende Juni 2026 alle Schulbezirksregelungen in der Sächsischen Schuldatenbank erfasst. Bei gemeinsamen Schulbezirken kann dann die gewünschte Schule anhand einer vorgegebenen Liste gewählt werden. Im gemeinsamen Schulbezirk besteht auch die Möglichkeit, eine 2. und 3. Wunschschule anzugeben.
Zuständig für die weitere Bearbeitung ist auch bei der digitalen Grundschulanmeldung die Schule. Statt durch Vorlage der Geburtsurkunde wird die Identität des Kindes und der Eltern bei der digitalen Anmeldung durch einen Datenabgleich mit dem Sächsischen Melderegister festgestellt. Das neue Verfahren zur digitalen Grundschulanmeldung bezieht sich ausschließlich auf den Vorgang der Anmeldung, die künftig für Eltern auch online erfolgen kann. Unabhängig davon ist für den weiteren Prozess der Aufnahme gemäß § 4 Schulordnung Grundschulen auch künftig ein in der Regel persönlicher Kontakt mit der Schule erforderlich und sinnvoll.
Fragen von Eltern, Schulen und Schulträgern rund um die digitale Grundschulanmeldung können ab dem 22. Juni 2026 an folgendes Postfach übermittelt werden:
digitale-schulanmeldung@lasub.smk.sachsen.de