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11.01.2021
Elternbeiträge im Lockdownzeitraum ab 14. Dezember
Die Gemeinde Jahnsdorf wird gemäß der Festlegungen durch den Freistaat die Elternbeiträge für die Zeiten im Lockdown erlassen, sofern keine Notbetreuung in Anspruch genommen wurde. Dabei gilt der Zeitraum 14.12.2020 – 17.01.2021 als ein Monatsbeitrag. Danach jede weitere Woche als ein Viertelmonatsbeitrag. Wir werden daher wieder die regulären Daten zum Beitragseinzug (jeweils Monatsmitte) über die entsprechenden Belegungslisten nutzen, dies rückwirkend auszugleichen, sodass im Regelfall keine Erstattung erfolgen muss. Anlage: Pressemitteilung Freistaat Sachsen (PDF 53 kB)