05.09.2024
Ortsübliche Bekanntmachung über die Veröffentlichung des Entwurfs des Bebauungsplans Sondergebiet „Agri-PV Am Hang“ der Gemeinde Jahnsdorf (Stand Juli 2024)
Ergänzung zum Amtlichen Anzeier Ausgabe-Nr. 24/24
Begründung mit integrierter Grünordnung und Umweltbericht
Artenschutzgutachten
umweltrelevante Stellungsnahmen
B-Plan
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17.05.2024
Information der Gemeinde Jahnsdorf / Erzgeb. über den Beschluss eines Lärmaktionsplanes im Bereich der S 258 und der A 72
Der Gemeinderat der Gemeinde Jahnsdorf / Erzgeb. hat mit Beschluss Nr. GR 290424/01 den Lärmaktionsplan auf Basis der Lärmkartierung 2022 für die S 258 und die A 72 beschlossen.
Den Lärmaktionsplan finden Sie unter folgendem Link: LÄRMAKTIONSPLAN JAHNSDORF 2024
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05.04.2024
ortsübliche Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch
Vorentwurf des Bebauungsplans Sondergebiet „Agri-PV Am Hang“ in Jahnsdorf (siehe Amtlicher Anzeiger Ausgabe 11/24)
Vorentwurf
Begründung Vorentwurf
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04.03.2024
ortsübliche Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch
Vorentwurf des Bebauungsplans „Gewerbegebiet am Mühlweg“ in Pfaffenhain (siehe Amtlicher Anzeiger Ausgabe 08/24)
Vorentwurf
Begründung Vorentwurf
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05.01.2024
Information über die Ergebnisse der Lärmkartierung im Bereich der Gemeinde Jahnsdorf/Erzgeb. entlang der A72 und der S 258 und Beteiligung der Öffentlichkeit an der Lärmaktionsplanung
Die Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm schreibt seit 2007 in fünfjährigem Turnus die Erstellung von Lärmkarten in Ballungsräumen sowie im Einwirkbereich von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen vor. Daran anschließend sind in Lärmaktionsplänen Maßnahmen zur Lärmminderung abzuwägen und gegebenenfalls festzulegen. Die §§ 47a bis 47f Bundesimmissionsschutzgesetz setzen die Vorgaben der EU-Umgebungslärmrichtlinie zur Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung unter Einbindung der Öffentlichkeit um.
Die Lärmkartierung wurde 2022 in Zuständigkeit des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) durchgeführt. Gemäß gesetzlicher Vorgabe sind Straßenzüge mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Millionen Fahrzeugen im Jahr kartierungspflichtig. Dies betrifft in Jahnsdorf die A 72 und die S 258 (ehemalige B 169, Stollberger Straße). Aufgrund einer umfassenden Änderung der zugrundeliegenden Berechnungsmethode sind die Lärmkartierungen der vergangenen Jahre mit den ermittelten Werten aus dem Jahre 2022 nicht mehr 1:1 vergleichbar. Die Lärmkartierung 2022 wurde erstmals mit einer modernen, europaweit einheitlichen Bewertungsvorschrift »CNOSSOS-EU« erarbeitet.
Berechnet wurde die Höhe der Geräuschbelastungen und die Zahl der damit betroffenen Menschen in den jeweiligen Pegelklasse. Aufgrund einer anderen statistischen Verteilung der Einwohner im Berechnungsmodell, hin zu den lautesten Fassaden, sind gegenüber der letzten Kartierung deutlich höhere Betroffenheiten festzustellen, selbst bei gleichbleibender Verkehrssituation.
Die Ergebnisse der Lärmkartierung für die Gemeinde Jahnsdorf/Erzgeb. sind auf der Homepage der Gemeinde unter: https://www.jahnsdorf-erzgeb.de/bekanntmachungen/Bekanntmachungen-9
oder unter https://luis.sachsen.de/fachbereich-laerm.html auf der Website des LfULG einsehbar.
Zusätzlich können diese auch im Rathaus, Poststraße 1, Zimmer 11 während der Dienstzeiten vom 08.01.2024 bis 26.01.2024 eingesehen werden.
In Zusammenfassung und Auswertung der Daten aus der Lärmkartierung wurden für Jahnsdorf/Erzg. folgende Betroffenheit durch Umgebungslärm der kartierten Hauptverkehrsstraßen ermittelt:
168 | Menschen sind ganztägig Lärmpegeln von > 65 dB(A) ausgesetzt, die bei dauerhafter Einwirkung ohne Schutzmaßnahmen am Gebäude das Risiko gesundheitlicher Beeinträchtigungen signifikant erhöhen. |
235 | Menschen sind nachts Lärmpegeln von > 55 dB(A) ausgesetzt, die bei dauerhafter Einwirkung ohne Schutzmaßnahmen am Gebäude das Risiko gesundheitlicher Beeinträchtigungen signifikant erhöhen. |
Lärmaktionsplanung für die Gemeinde Jahnsdorf/Erzgeb.
Gemäß § 47 d Abs. 1 Bundes Immissionsschutzgesetz besteht für Gemeinden, in denen im Ergebnis der Lärmkartierung Geräuschimmissionen auf bewohnte Gebiete einwirken, die Verpflichtung, einen Lärmaktionsplan zu erstellen. Abhängig von der vorhandenen Lärmbetroffenheit, dem Handlungsspielraum und eventuellen Einwendungen kann die Gemeinde darüber abwägen, ob im Rahmen der Lärmaktionsplanung Maßnahmen festzuschreiben sind oder ein Lärmaktionsplan ohne Maßnahmen ausreichend ist.
Mit dem Ausbau der A 72 samt damit einhergehender gesetzlicher Lärmvorsorge und einer Lärmsanierung an der S 258 ist der nach bundesdeutschem Recht durch die Baulastträger umzusetzende Lärmschutz realisiert. Auf weitergehende Maßnahmen besteht kein rechtlicher Anspruch – selbst wenn entsprechende Maßnahmen im Lärmaktionsplan der Gemeinde formuliert werden. Damit besteht für die Gemeinde Jahnsdorf/Erzgeb. darüber hinaus kein realisierbarer Anspruch, im Rahmen einer Maßnahmenplanung zusätzlich Lärmschutz für die betroffenen Bürger beim Straßenbaulastträger einzufordern. Aufgrund fehlender Baulastträgerschaft ist die Realisierung eigener Maßnahmen weder an der A 72 noch an der S 258 möglich.
Die Gemeinde Jahnsdorf beabsichtigt daher, einen Lärmaktionsplan ohne Maßnahmeplan zu erstellen.
Der Öffentlichkeit wird hiermit Gelegenheit gegeben, sich bis zum 26.01.2024 zum Sachverhalt zu äußern. Einwendungen können schriftlich, per E-Mail an gemeinde@jahnsdorf-erzgeb.de oder persönlich zur Niederschrift im Sachbereich Bau, Zimmer 11, Poststraße 1, 09387 Jahnsdorf/Erzgeb. vorgebracht werden. Ansprechpartner ist Frau Kamprad (Tel.: 0371 27 18 225).
Nach Ende der Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt unter Abwägung der eingegangenen Rückmeldungen die endgültige Beschlussfassung des Lärmaktionsplanes im Gemeinderat.
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01.08.2022 Information zur geplanten Baumaßnahme
Erneuerung der Zufahrt zum Jugendclub Pfaffenhain in Jahnsdorf / OT Pfaffenhain
Die vorhandene Zufahrt zum Jugendclub Pfaffenhain verfügt im Istzustand über einen ungebundenen Oberbau, welcher in den Sommermonaten zu einer Staubbelästigung und bei Regen zu starker Pfützenbildung neigt. Die damit verbundene Belästigung der Anwohner, welche durch den ebenfalls dort befindlichen Sammelplatz für die Altglascontainer noch verstärkt wird, soll durch die Herstellung eines regelgerechten bituminösen Straßenaufbaus beseitigt werden. Gleichzeitig wird damit der Reparaturaufwand durch die Gemeinde stark verringert. Um das anfallende Niederschlagswasser der Fahrbahn sowie des anliegenden Wiesengrundstückes zu beseitigen, ist ein ca. 20 m langer Entwässerungsgraben geplant.
Um gleichzeitig die Parkplatzsituation in Pfaffenhain zu entspannen, ist die Herstellung von 5 Parkplätzen mit einer Befestigung aus Öko- oder Grasfugenpflaster vorgesehen. Die Parkplätze können sowohl von den Anwohnern als auch den Mitgliedern des Jugendclubs genutzt werden. Damit ergibt sich eine wesentliche Aufwertung dieses Bereiches, der dann von allen Generationen genutzt werden kann.
Mit dem Bau soll im August 2022 begonnen werden, eine Fertigstellung ist bis Ende Oktober 2022 geplant.
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Straßenbau Poststraße in Jahnsdorf, OT Leukersdorf, 1. BA
Im Rahmen einer Gemeinschaftsmaßnahme zwischen der Gemeinde Jahnsdorf, dem Zweckverband Wasserwerke Westerzgebirge Schwarzenberg, dem Regionalen Zweckverband Wasserversorgung Bereich Lugau-Glauchau, der Mitnetz Strom und der Telekom soll der 1. Bauabschnitt der Poststraße im Jahnsdorfer Ortsteil Leukersdorf grundhaft ausgebaut werden. Dabei werden zusätzlich zum Straßenbau der Mischwasserkanal und die Trinkwasserleitung erneuert, die Elektro- und die Telekomleitungen als Erdkabel neu verlegt, eine neue Straßenbeleuchtung angebracht und Leerrohre für eine spätere Breitbandverkabelung bis in die einzelnen Grundstücke gezogen. Der 1. Bauabschnitt umfasst den Bereich von der Autobahn bis in Höhe Haus-Nr. Poststraße 7 sowie die Einmündung bis zur Hauptstraße mit einer Länge von rd. 320 m. Weiterhin wird der Ausfahrtbereich der Freiwilligen Feuerwehr so optimiert, dass künftig eine Ausfahrt des Löschfahrzeuges in beide Richtungen der Poststraße möglich ist. Geplanter Baubeginn ist der 2. Mai 2022, das Bauende ist für den 30. September 2022 vorgesehen. Vor Baubeginn erhalten die betroffenen Anlieger eine ausführliche Anwohnerinformation oder, sollte es bis dahin wieder möglich sein, es findet eine Anwohnerversammlung statt, zu der gesondert eingeladen wird. Für den Straßenbau wurden Fördermittel aus der Förderrichtlinie LEADER – RL LEADER/2014 bewilligt.
Neugestaltung der Außenanlagen am Rathaus Jahnsdorf / OT Leukersdorf zum Multifunktionsplatz
Ebenfalls im Ortsteil Leukersdorf an der Poststraße startet nach Ostern die Neugestaltung der Außenanlagen am Rathaus. Es ist geplant, die alten DDR-Garagen abzubrechen und den Platz insgesamt mit Asphalt und Natursteinpflaster zu befestigen. Damit werden zukünftig eine geregelte Zufahrt und markierte Parkflächen geschaffen. Durch die Befestigung des Oberbaus kann eine wesentliche Verbesserung der Begehbarkeit erreicht werden, die auch älteren und mobilitätseingeschränkten Personen eine aktive Nutzung der Angebote im Rathaus, in der Kirche, auf dem Friedhof oder im weiteren Umfeld ermöglicht. Rund um das Rathaus sollen Fahrradbügel, Pflanzkübel und Sitzbänke angeordnet werden. Um auch das Umfeld des Rathauses weiter aufzuwerten, soll unmittelbar vor dem Haupteingang eine zentrale Stufenanlage von der Poststraße errichtet und der Böschungsbereich durch eine niedrige Bepflanzung gestaltet werden. Durch die angebotenen Sitzgelegenheiten können Besucher des Rathauses oder auch Spaziergänger, Kirchen- und Friedhofsbesucher verweilen. Die freie Gestaltung des Platzes ermöglicht eine Nutzung für Feste und Veranstaltungen, wie z.B. Weihnachtsmarkt oder Dorffeste. Geplanter Baubeginn ist hier der 19.04.2022, eine Fertigstellung ist für Ende Juli 2022 vorgesehen. Für die Maßnahme wurden Fördermittel aus dem Förderprogramm „Vitale Dorfkerne und Ortszentren im ländlichen Raum“ – RL LE/2014 ausgereicht.