„Zum Geburtstag“ – die Gratulation des Bürgermeisters im Jahnsdorfer Gemeindeblatt
Es ist seit Jahrzehnten gute Sitte: den Einwohnern wird ab dem 70. Lebensjahr offiziell im Namen des Bürgermeisters im Gemeindeblatt zum Geburtstag gratuliert. Ab 70 passiert das aller 5 Jahre und ab dem 100. Geburtstag jedes Jahr. Neben den Jubilaren freuen sich deren Familienangehörige, Freunde und Bekannte über die Erwähnung auf diesem Wege. Auch mancher Nachbar oder Kollege wird dankbar für die „Erinnerung“ sein. Was gut zum dörflichen Miteinander passt, kollidiert mitunter mit den datenschutzrechtlichen Vorschriften. Hier wurde sozusagen „gelebte Praxis“ von den rechtlichen Rahmenbedingungen „überholt“. Bisher war es so, dass Bürger, die eine öffentliche Benennung nicht wünschten, im Rathaus vorstellig geworden sind und diese ablehnten, indem eine sogenannte Übermittlungssperre unterschrieben wurde.
Gemäß den datenschutzrechtlichen Bestimmungen muss für die Veröffentlichung der Geburtstage im Gemeindeblatt eine Einwilligung der Betroffenen vorliegen. Diese wäre grundsätzlich vorab einzuholen. Nun ist es jedoch so, dass es ältere Mitbürger gibt, die mit der Abgabe einer solchen Einwilligung überfordert sind, aber auch nicht zum ersten Mal als Jubilar erwähnt werden. Meistens freuen sich diese Menschen bzw. deren Angehörige schon auf die Gratulation im Amtsblatt und sind vielleicht enttäuscht, wenn diese plötzlich nicht mehr erfolgt. Deswegen haben wir nach einer praktikablen Lösung gesucht, die hier angemessen und vertretbar erscheint. Zukünftig wird im Gemeindeblatt regelmäßig darauf hingewiesen, dass für die Veröffentlichung der Geburtstage ab dem 70. Lebensjahr eine Einwilligung erforderlich ist. Praktischerweise gibt es gleich noch eine kurze Erläuterung, wie diese gegenüber der Gemeinde abgegeben werden kann. Alle erstmaligen Jubilare werden dann nur bei vorliegender Einwilligung veröffentlicht. Bei Jubilaren, von welchen die Geburtstage in der Vergangenheit bereits veröffentlicht wurden und wo es keine ablehnende Reaktion darauf gab, geht die Gemeinde auch weiterhin davon aus, dass diese mit der Veröffentlichung einverstanden sind. Damit sind wir auf einem guten Weg und nehmen vor allem den Jubilaren nicht die Freude an der Erwähnung.
Das Formular zur Einwilligung in die Veröffentlichung von Jubiläen im Amtsblatt finden Sie HIER: FORMULAR oder auf der Website unter Bürgerservice | Gemeinde Jahnsdorf im Erzgebirge oder auch in Papierform im Rathaus.