Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für den zweiten Wahlgang am 03.07.2022 gesucht!
Am 12.06.2022 findet die Wahl des Landrates für den Erzgebirgskreis statt. Nachdem sich die Zahl der Bewerber mittlerweile auf sieben erhöht hat, wird sehr wahrscheinlich ein zweiter Wahlgang nötig werden. Sollte keiner der Bewerber am 12.06.2022 mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten, findet nach dem Kommunalwahlgesetz frühestens am zweiten und spätestens am vierten Sonntag nach der Wahl ein zweiter Wahlgang statt. Für die Landratswahl im Erzgebirgskreis wurde für diesen Fall der 03.07.2022 als zweiter Wahltag bestimmt.
Für die fünf Wahllokale im Gemeindegebiet werden insgesamt vierzig Wahlhelfer benötigt. Die Wahlvorstände können zum überwiegenden Teil durch Gemeindebedienstete besetzt werden. Einige Positionen sind noch vakant und wir möchten auf diesem Wege um Unterstützung bitten. Gesucht werden engagierte und zuverlässige Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für den zweiten Wahlgang am 03.07.2021. Diese können in allgemeinen Wahlvorständen (in den Wahllokalen) mitarbeiten. Neben Getränken und belegten Brötchen am Wahltag, erhalten die Wahlhelfer eine Aufwandsentschädigung. Diese ist wie folgt gestaffelt: Wahlvorstand: 60 €; stellvertretender Wahlvorstand und Schriftführer: 45 €; Beisitzer: 35 €.
Als Wahlhelfer/-in sind Sie zur politischen Neutralität und Verschwiegenheit verpflichtet. Sämtliche Informationen, die Sie im Laufe der Wahlhandlung über dritte Personen zur Kenntnis nehmen, dürfen nicht weitergegeben werden.
Etwa 2 Wochen vor der (ersten) Wahl am 12.06.2022 wird eine Wahlhelfersschulung angeboten. Die Teilnahme des Wahlvorstehers und des Schriftführers wäre wünschenswert. Darüber hinaus können gern auch die Stellvertreter und Beisitzer teilnehmen. Neben allgemeinen Hinweisen ist auch eine gemeinsame Probeauszählung und die Ausgabe einer Auszählanleitung angedacht. Am Wahltag selber stehen im Rathaus Ansprechpartner zur Verfügung, die bei aufkommenden Fragen unterstützen bzw. aufgrund der kurzen Wege auch vor Ort eingreifen könnten.
Interessierte Einwohner können sich bei weitergehenden Fragen an Frau Noack wenden (Tel. 0371/2718213 oder j.noack@jahnsdorf-erzgeb.de) bzw. auch Ihre Bereitschaft anzeigen. In der Bereitschaftserklärung zur Mitarbeit in einem Wahlvorstand können Sie Wünsche hinsichtlich Ihrer bevorzugten Funktion im Wahlvorstand und zum Wahllokal anzeigen. Ihre Wünsche werden soweit wie möglich berücksichtigt.