13.10.2020

Pressemitteilung des LRA - Allgemeinverfügung für den Erzgebirgskreis

Pressemitteilung Nr. 229

Allgemeinverfügung für den Erzgebirgskreis - verschärfende Maßnahmen, die der Eindämmung des Infektionsgeschehens dienen

 

 

Im Erzgebirgskreis wurden innerhalb der vergangenen sieben Tage 225 nachweisliche Neuinfektionen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie registriert (Inzidenz: 05.10.2020 bis 11.10.2020 = 67,17).

 

Gemäß § 7 Abs. 1 und 2 der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung hat die zuständige Behörde in Gebieten mit erhöhtem Infektionsrisiko verschärfende Maßnahmen zu ergreifen, die der Eindämmung des Infektionsgeschehens dienen. Dabei entsprechend begrenzte Maßnahmen zu treffen, die dazu dienen das Infektionsgeschehen einzudämmen.

 

Infolge dessen wird am 12.10.2020 die Allgemeinverfügung zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes und der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung auf Basis der o.g. Rechtsgrundlage und gemäß § 28 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG) erlassen.

 

Die Allgemeinverfügung wird im Amtsblatt des Erzgebirgskreises, Ausgabe 43/2020 vom 12.10.2020, auf www.erzgebirgskreis.de veröffentlicht.

 

Wesentliche Merkmale der Allgemeinverfügung (red. Hinweis: Auszug, Wortlaut ist der Allgemeinverfügung zu entnehmen)

 

    • Erheben personenbezogener Daten wie Name, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse und Zeitraum des Besuchs zur Kontaktnachverfolgung bei Veranstaltungen, von Betreibern von Betrieben, in Sportstätten, in der Gastronomie und bei der Beherbergung/Hotels und bei Ansammlungen im öffentlichen Raum
    • Verpflichtendes Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Raum (z.B. Geschäfts- und Einzelhandel, Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, öffentliche Verwaltung, Freizeiteinrichtungen, o.Ä.)
    • Begrenzung der Personenzahl für Feierlichkeiten und private Zusammenkünfte
      • in eigener Häuslichkeit 25 Personen
      • in geschlossenen – auch angemieteten Räumen – 50 Personen
      • unter freiem Himmel 100 Personen
    • Begrenzung der Personenzahl Zusammenkünfte und Ansammlungen im öffentlichen Raum
      • mit eigenem Hausstand, in Begleitung Partner/in und
      • a) Angehörigen eines weiteren Hausstandes oder
      • b) mit bis zu 5 weiteren Personen
    • Mindestabstand von 1,50 m ist zwingend einzuhalten

 

3. Testungen

 

  • Testungen werden gemäß RKI-Richtlinie und Testkonzeption des Freistaates Sachsen vom GA veranlasst, wenn
    • Testungen für ermittelte Kontaktpersonen nach Typ 1 gemäß RKI-Richtlinie erforderlich sind
    • Testungen für betroffene sensible Einrichtungen, nach Ermittlung und Feststellung der jeweiligen Rahmenbedingungen festgelegt werden
  • Diese Testungen werden vom GA individuell und personenkonkret angeordnet und koordiniert.
  • veranlasste Testungen – insbesondere für Kontaktpersonen der Kategorie 1 – erfolgen gegenwärtig durch
    • das Gesundheitsamt selbst
    • mit Unterstützung der Krankenhäuser ERZ-Holding und der Kliniken Erlabrunn
  • Personen, mit Symptomen wie Halsschmerzen, Kopf- und Gliederschmerzen, Abgeschlagenheit, Husten, Kopfschmerzen, Fieber, Kurzatmigkeit und/oder den Verlust von Geruchs- und Geschmackssinn ist dringlich empfohlen sich vorab telefonisch an den behandelnden Hausarzt zu wenden, der über die weitere Diagnostik und ggf. weitere Behandlung entscheidet
  • Teststelle der Kassenärztlichen Vereinigung
    • Teststelle an der Messe in Chemnitz ist für Bürgerinnen und Bürger des Erzgebirgskreises nutzbar
    • Öffnungszeiten: Montag bis Freitag in der Zeit von 16 bis 19 Uhr und am Sonntag von

9 bis 12 Uhr

    • vorstellig werden können Bürgerinnen und Bürger, die aufgrund der oben beschriebenen vorliegenden Symptomatik
    • ebenso geöffnet für Reiserückkehrer aus ausländischen Risikogebieten

 

4. Quarantäne

 

  • Quarantäne wird gemäß Infektionsschutzgesetz und RKI-Richtlinie durch das Gesundheitsamt angeordnet
    • dient dazu Infektionsketten zu brechen
    • Quarantäne gilt für 14 Tage – Zeitraum wird im Bescheid festgeschrieben
    • a) erhalten Personen, deren positives COVID-19-Testergebnis amtlich bekannt ist
    • b) erhalten vom Gesundheitsamt ermittelte enge Kontaktpersonen der Kategorie 1
      • keine Verkürzung der Quarantänedauer, auch bei vorliegendem negativen Testergebnis für diese Personengruppe

 

Gesundheitsamt des Erzgebirgskreises bis auf weiteres für den Publikumsverkehr geschlossen

Mit Zunahme der Fallzahlen COVID-19-Betroffener und den damit verbundenen Aufgaben sowie zu erlassenden Schutzmaßnahmen ist das Gesundheitsamt des Erzgebirgskreises gegenwärtig im Besonderen gefordert. Um eine ordnungsgemäße Bearbeitung von auftretenden Infektionsfällen zu gewährleisten und die Arbeitsfähigkeit des Gesundheitsamtes im Landratsamt Erzgebirgskreis weiterhin zu erhalten, wird mit sofortiger Wirkung das Referat Öffentlicher Gesundheitsdienst bis auf weiteres für den Publikumsverkehr geschlossen.

 

Betroffene und Angehörige nutzen für Ihre Fragen bitte die Hotline des Gesundheitsamtes:

 

Für die Regionen Annaberg-Buchholz und Mittleres Erzgebirge: 03733 831-4444

Aue-Bad Schlema, Schwarzenberg und Stollberg: 03771 277-4444

 

Diese Hotline ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr und am Samstag bis Sonntag in der Zeit von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr geschaltet.

 

Für dringend erforderliche Notfälle wird nach vorheriger telefonischer Absprache ein Ansprechpartner im Gesundheitsamt zur Verfügung stehen.

Ebenfalls kann die E-Mail-Adresse gesundheitsamt@kreis-erz.de genutzt werden.

 

Anlagen:
Aktuelle Allgemeinverfügung des LRA Erzgebirgskreis gültig ab 12.10.2020

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