Öffentliche Informationsveranstaltungen zum Raumordnungsplan Wind (ROPW)
Öffentliche Informationsveranstaltungen zum Raumordnungsplan Wind (ROPW)
Die Regionalen Planungsverbände im Freistaat Sachsen haben die gesetzliche Pflichtaufgabe, das Windenergieflächenbedarfsgesetz des Bundes umzusetzen.
In der Planungsregion Chemnitz erfolgt diese Umsetzung durch die im Raumordnungsplan Wind (ROPW) als Windenergiegebiete festzulegenden Vorranggebiete Windenergie. Das mit dem Plan zu erreichende regionale Teilflächenziel besteht darin, bis spätestens 31. Dezember 2027 mindestens 1,3 Prozent der Fläche der Region als Windvorranggebiete auszuweisen. Auch in Leukersdorf sind derartige Vorranggebiete im Entwurf vorgesehen. Auf diesen Flächen ist die Errichtung von Windrädern – vorbehaltlich der endgültigen Festsetzung und der Erteilung der konkreten immissionsschutzrechtlichen Genehmigung – relativ einfach möglich.
Am 25. März 2026 hat die Verbandsversammlung in ihrer öffentlichen Sitzung beschlossen, die Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen bezüglich des Entwurfs des Raumordnungsplans Wind (ROPW) mit dem Umweltbericht gemäß § 9 Abs. 2 Raumordnungsgesetz (ROG) in Verbindung mit § 6 Landesplanungsgesetz (SächsLPlG) zu beteiligen und zu diesem Zwecke nach Maßgabe der vorgenannten Normen die entsprechenden Unterlagen zu veröffentlichen. Diese Veröffentlichung erfolgt im Zeitraum
vom 4. Mai 2026 bis einschließlich 6. Juli 2026
im Online-Portal (https://beteiligung-regionalplan.de/rpchemnitz/).
Zusätzlich werden für die kostenlose Einsichtnahme die Planunterlagen zur Verfügung gestellt:
- Stadtverwaltung Chemnitz, Technisches Rathaus, Friedensplatz 1, 09111 Chemnitz
Sprechzeiten: Montag 9:00 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 15:00 Uhr
Dienstag 9:00 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 15:00 Uhr
Mittwoch 9:00 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 15:00 Uhr
Donnerstag 9:00 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 17:00 Uhr.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, außerhalb der Sprechzeiten nach vorheriger Terminvereinbarung unter 0371/488-6124 Einsicht zu nehmen.
- Landratsamt Erzgebirgskreis, Geschäftsbereich Landrat, Referat Recht und
Kommunalaufsicht, Sachgebiet Stellungnahmen, Zimmer A1.39, Paulus-Jenisius-
Straße 24, 09456 Annaberg-Buchholz
Sprechzeiten: Montag 8:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag 8:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag 8:00 bis 16:00 Uhr
Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, außerhalb der Sprechzeiten nach vorheriger Terminvereinbarung unter 03733/831-1045 Einsicht zu nehmen.
Zu den Planunterlagen können
im Zeitraum vom 4. Mai 2026 bis einschließlich 6. Juli 2026
Stellungnahmen abgegeben werden.
Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Bei Übermittlung per E-Mail können diese an ropw@pv-rc.de übermittelt werden. Bei Nutzung des Online-Portals (https://beteiligung-regionalplan.de/rpchemnitz/) können die Stellungnahmen direkt über dieses Portal abgegeben werden.
Schriftliche Stellungnahmen sind zu richten an: Planungsverband Region Chemnitz, Werdauer Straße 62, 08056 Zwickau.
Außerdem finden öffentliche Informationsveranstaltungen für jedermann jeweils von 19:00 bis 21:00 Uhr an nachfolgenden Terminen und Orten statt:
- 6. Mai 2026 Erzgebirgskreis
Landratsamt, Paulus-Jenisius-Straße 24, 09456 Annaberg-Buchholz, Kreistagssaal - 12. Mai 2026 Stadt Chemnitz
LUXOR Kongress- und Veranstaltungszentrum, Hartmannstraße 9 - 11,09111 Chemnitz, kleiner Saal - 18. Mai 2026 Landkreis Zwickau
Rathaus Stadt Zwickau, Hauptmarkt 1, 08056 Zwickau, Bürgersaal
Weitergehende Informationen unter: Regionalkonferenzen - Öffentliche Informationsveranstaltungen zur Auslegung des Regionalplanentwurfs