17.02.2021

Lockerungen von Schutzmaßnahmen im Erzgebirgskreis

Lockerungen von Schutzmaßnahmen im Erzgebirgskreis

Das Landratsamt Erzgebirgskreis hat eine Allgemeinverfügung mit Lockerungen von Schutzmaßnahmen im Erzgebirgskreis erlassen, die durch die neue Corona-Schutz-Verordnung möglich sind. Die Allgemeinverfügung finden Sie HIER.

Die Regelungen der SächsCoronaSchVO geben dem jeweiligen Landkreis, so auch dem Erzgebirgskreis, die Möglichkeit die Aufhebung begrenzter und definierter Schutzmaßnahmen zu prüfen, soweit der Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen im Freistaat Sachsen und in dem jeweiligen Landkreis an fünf Tagen andauernd unterschritten wird.

Die Inzidenz im Freistaat Sachsen liegt seit 09.02.2021 andauernd unter 100. Die Inzidenz im Erzgebirgskreis lag nach den Bekanntmachungen des Robert-Koch-Institutes seit dem 31.01.2021 andauernd unter der Inzidenz von 100.

Aufgehoben werden die erweiterte Ausgangsbeschränkung (Ausgangssperre) sowie die Beschränkung des Umkreises von 15 Kilometern um den Wohnbereich, die Unterkunft oder den Arbeitsplatz oder zum nächstgelegenen Angebot für zulässige Versorgungsgänge für Gegenstände des täglichen Bedarfs und der Grundversorgung sowie zur Inanspruchnahme sonstiger zulässiger Angebote.

Zugelassen wird Individualsport und Bewegung im Freien ohne touristische Zwecke und Ziele ohne Beschränkung des Umkreises unter Beachtung der Hygieneregeln und Kontaktbeschränkung sowie Beachtung der in Nachbarlandkreisen ggf. noch geltenden 15 Kilometer-Bewegungsbeschränkungen.

Die Allgemeinverfügung tritt am 17. Februar 2021 in Kraft.

Bei einem erneuten Anstieg des Infektionsgeschehens wird eine Rücknahme dieser Lockerungen geprüft und erforderlichenfalls umgesetzt. Näheres dazu regelt die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung.

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