Kommunale Wärmeplanung für Jahnsdorf startet
Die Gemeinde Jahnsdorf/Erzgeb. ist gesetzlich verpflichtet, bis spätestens 30. Juni 2028 eine kommunale Wärmeplanung aufzustellen. Grundlage hierfür ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Mit der kommunalen Wärmeplanung sollen frühzeitig verlässliche Perspektiven für eine zukunftsfähige, bezahlbare und klimafreundliche Wärmeversorgung geschaffen werden.
Die Gemeinde Jahnsdorf/Erzgeb. plant, die Wärmeplanung gemeinsam im Konvoi mitden Gemeinden Neukirchen/Erzgeb. und Niederdorf umzusetzen. Hierzu hat der Gemeinderat der Gemeinde Jahnsdorf/Erzgeb. in seiner Sitzung am 30.03.2026 den Beschluss zur Durchführung der kommunalen Wärmeplanung gefasst.
Im nächsten Schritt erfolgt die Ausschreibung der Wärmeplanung als Dienstleistung. Der Abschluss der Wärmeplanung ist für das 1. Quartal 2028 vorgesehen.
Über den weiteren Ablauf sowie über Zwischenergebnisse werden wir regelmäßig auf unserer Website informieren.
Weitere Informationen zur kommunalen Wärmeplanung finden Sie hier: