29.06.2021

Klarstellungssatzung für den Ortsteil Leukersdorf beschlossen

Am 31.05.2021 hat der Gemeinderat eine neue Klarstellungssatzung für den Ortsteil Leukersdorf beschlossen. Geregelt werden dort die Grenzen für Grundstücke, welche sich im bebaubaren Innenbereich befinden. Mit der Neufassung werden auch Baulücken, die bisher außerhalb der klargestellten Innenbereiche, jedoch augenscheinlich im bebaubaren Innenbereich des Ortsteils lagen, erfasst. Aufgrund der bisherigen Regelung konnten Bauanfragen für diese Bereiche nicht positiv beschieden bzw. durch die Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt nicht bewilligt werden. Um eine weitere bauliche Entwicklung in der Ortslage Leukersdorf zu ermöglichen, sollten die vorhandenen Lücken in der Satzung mit der tatsächlichen Bebauung und Nutzung in der Örtlichkeit verglichen und großzügig Baulücken definiert werden.

Der am 02.06.2021 in der Freien Presse erschienene Artikel ist insoweit irreführend, als dass mit dieser Klarstellungssatzung kein neues Bauland durch die Gemeinde erschlossen wird. Es ging lediglich darum, bestehende Lücken, welche sich weitestgehend in Privatbesitz befinden, nunmehr bebauen zu können. In Summe werden damit etwa 20 Lücken potentielle Bauflächen.

Die Klarstellungssatzung wurde am 16.06.2021 auf der Homepage der Gemeinde öffentlich bekanntgemacht. Wer dem Link: https://www.jahnsdorf-erzgeb.de/bekanntmachungen folgt, kann sich auch die beiden Karten ansehen. Ein Abdruck derselben im Gemeindeblatt ist aufgrund der Größe nicht möglich. Die auf der Homepage hinterlegten PDF-Dateien können am Bildschirm auch entsprechend vergrößert werden, wobei während des Ladevorgangs je nach anliegender Geschwindigkeit etwas Geduld aufgebracht werden muss. Der unten abgebildete und stark vergrößerte Ausschnitt soll nur beispielhaft verdeutlichen, was den Karten entnommen werden kann. Bei den grünen und orangenen Flächen handelt es sich um bereits bestehende Ergänzungsflächen bzw. Ergänzungssatzungen, die gelb schraffierten Flächen sind die neu in der Klarstellungssatzung aufgenommenen Ergänzungsflächen.

Selbstverständlich leitet sich daraus keineswegs eine Pflicht zur Bebauung oder gar zum Verkauf ab, wie vereinzelte Nachfragen zum Inhalt hatten. Betroffene Grundstückseigentümer dürften sich in aller Regel zufrieden zeigen, da mit dieser Deklaration der Bodenwert kräftig zulegt. Ob und wann dieses Potential genutzt werden soll, entscheidet jeder Eigentümer selbst. Sollten trotz aller Erläuterungen Fragen offen geblieben sein, nehmen Sie gern Kontakt auf. Gleichwohl erhoffe ich mir für die Ortslage Leukersdorf sehr, dass doch die eine oder andere „neue“ Baulücke die Baulandsuche ortansässiger Bauwilliger aber auch Zuzugswilliger positiv beeinflusst. Die Eigentümer, die gern unsere Vermittlung in Anspruch nehmen würden, kommen bitte auf mich zu. Baulandanfragen gibt es genügend!

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