Informationen zum Winterdienst
Informationen zum Winterdienst
In der kalten Jahreszeit ist auf den Straßen und Gehwegen mit wetterbedingten Behinderungen zu rechnen.Die Gemeinde Jahnsdorf führt auf allen Gemeindestraßen, Parkplätzen, Bushaltestellen, Containerstandorten, in den Kindergärten und Schulen sowie auf den Zuwegungen zu diesen und auf Fußwegen vor gemeindeeigenen Grundstücken Winterdienst durch.
Gemäß der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Jahnsdorf sind die Eigentümer der durch öffentliche Straßen erschlossene Grundstücke/Hinterliegergrundstücke verpflichtet, auf den Gehwegen vor dem Grundstück die Räum- und Streupflicht zu erbringen. Das bedeutet, die Gehbahnen von Schnee zu beräumen und bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte mit geeigneten, abstumpfenden Stoffen (z. B. Sand, Splitt) zu bestreuen oder das Eis zu beseitigen. Der Einsatz von Tausalz sollte nur in geringen Mengen zur Beseitigung festgetretener Eis- und Schneerückstände verwendet werden.
Gemäß der geltenden Satzung gilt die Räumpflicht von Montag bis Samstag zwischen 7.00 und 20.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr.
Der Inhalt der durch die Gemeinde aufgestellten Streukästen ist für Mitarbeiter des Bauhofes sowie für Autofahrer, die durch Glatteis in prekäre Situationen geraten sind, gedacht. Die Anlieger haben sich grundsätzlich ihr Streugut selbst zu beschaffen und dürfen sich dieses Materials nicht bedienen.
Kann der geräumte Schnee von Gehwegen nicht auf Nebenflächen abgelagert werden, ist es zulässig, den Schnee zwischen Fahrbahn und Gehweg aufzuhäufen. Es ist jedoch untersagt, Schnee auf die Fahrbahn zu schieben. Dies gilt als gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und kann polizeilich zur Anzeige gebracht werden.
Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege sind ebenfalls freizuhalten.
Wir bitten auch um Rücksichtnahme beim Abstellen der Fahrzeuge. Immer wieder kommt es zu Behinderungen, da die Räum- und Streufahrzeuge durch unüberlegt geparkte Fahrzeuge nicht passieren können. Die Räumfahrzeuge sowie Ver- und Entsorgungsfahrzeuge und die Rettungsdienste benötigen eine Durchfahrbreite von mindestens 3,00 m.
Im Auftrag der Gemeinde sind die Mitarbeiter des Bauhofes und Dienstleister mit der Durchführung des Winterdienstes beauftragt. Das Gemeindegebiet ist in verschiedene Touren eingeteilt, die an verschiedenen Stellen ihren Winterdienst beginnen. Dadurch werden Strecken nicht gleichzeitig geräumt. Auch die Häufigkeit des Einsatzes ist von Streckenlänge, Witterungsbedingungen und Schneebeschaffenheit abhängig. Die Fahrer brauchen bei den Witterungsbedingungen der letzten Tage und Wochen zum Teil bis zu 5 Stunden, um ihre Tour einmal zu beräumen. Dabei können Prioritäten gesetzt und kleine Nebenstrecken weniger geräumt werden als Hauptverkehrsstraßen. Der Einsatz von Schneepflügen macht es unvermeidlich, dass Schnee von der Straße auf Gehwege und vor Einfahrten vom Räumschild abfällt. Dieser liegengebliebene Schnee ist durch die Anwohner von Gehwegen und aus Einfahrten selbst zu beräumen. Bitte beachten sie, kein Fahrer legt den Schnee absichtlich vor die Einfahrten.
Wenn sie Beschwerden über den Winterdienst vorbringen wollen, melden sie sich bitte in der Gemeindeverwaltung bzw. Bauhofleitung. Die Fahrer sind nicht der richtige Ansprechpartner. Für ihr Verständnis und Beachtung der obigen Hinweise bedanken wir uns herzlich.