Informationen zu den Schöffenwahlen und Jugendschöffenwahlen 2023
Informationen zu den Schöffenwahlen und Jugendschöffenwahlen 2023
Im Jahr 2023 finden in Sachsen die Schöffenwahlen für die Amtsperiode 2024 bis 2028 statt. Schöffinnen und Schöffen werden durch Wahlausschüsse bei den Amtsgerichten aus Vorschlagslisten der Gemeinden für fünf Jahre gewählt. Für die Jugendschöffinnen und Jugendschöffen werden die Vorschlagslisten durch die Jugendämter aufgestellt. Interessierte Personen können sich bei ihrer Wohnsitzgemeinde oder dem für sie zuständigen Jugendamt formlos als Schöffin oder Schöffe bewerben oder andere ihnen geeignet erscheinende Personen vorschlagen. Bewerbungen sind ab sofort bis zum 30.04.2023 möglich. Um Rückfragen zu vermeiden, sollten möglichst genaue Angaben zur Person enthalten sein. Interessierte Bürger mit Wohnsitz in der Gemeinde Jahnsdorf/Erzg. können sich in der Gemeindeverwaltung für das Schöffenamt bewerben. Die Bewerbung soll einen kurzen Lebenslauf enthalten, dem Anschrift, Familienstand, Beruf, Geburtsort und -datum sowie Staatsangehörigkeit und eine Angabe über frühere Schöffentätigkeit zu entnehmen sind. Über die Bewerbungen für die Vorschlagsliste wird in öffentlicher Gemeinderatssitzung beschlossen. Dazu entscheidet der Gemeinderat bzw. der Jugendhilfeausschuss bis spätestens 30. Juni 2023, wer von den Bewerberinnen und Bewerbern in die Vorschlagsliste aufgenommen wird.