10.04.2019

Gewerbliche Sammlung von Abfällen - Nicht immer statthaft

Ein kleiner bunter Zettel mit der Bitte um Bereitstellung von Waschmaschinen, Fern- sehgeräten, Textilien oder Metallschrott – bei den meisten lag dieser schon im Brief- kasten. Man sollte wissen, dass diese Sammlungen nicht vom öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (ZAS) organisiert werden.

Private Sammler konzentrieren ihre Tätigkeiten auf erlösbringende Wertstoffe (z.B. Papier, Altkleider oder Elektroschrott), um sie weiter zu vermarkten.

Dabei regelt der Gesetzgeber eindeutig, dass die Sammlung von Elektronikschrott und Elektroaltgeräten ausschließlich durch öffentlich-rechtliche Entsorgungs- träger (ZAS), Vertreiber und Hersteller durchgeführt werden darf.
Jeder Bürger, der diese Abfälle im Rahmen einer Sammlung bereitstellt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeld geahndet werden kann.

Besonders bei Nichtabholung ist jeder Einzelne auch für die Folgen verantwortlich und eine Beräumung aller Abfälle sollte selbstverständlich sein.Oftmals bleibt jedoch zuletzt die Beräumung durch die öffentliche Hand.

Die Entsorgung von anderen Abfällen aus privaten Haushaltungen im Erzgebirgskreis ist durch das flächendeckende Sammelsystem des ZAS, ob für Restabfall bzw. Papier und Pappe ausreichend abgedeckt.

In diesem Zusammenhang möchten wir nochmals auf die Abgabemöglichkeiten auf den Wertstoffhöfen des ZAS im Erzgebirgskreis hinweisen. Im Landkreis können 16 Wertstoffhöfe genutzt werdenhttps://www.za-sws.de/wertstoffhoefe.cfm

Neben der kostenlosen Abgabe von Elektronikschrott und Elektroaltgeräten, Papier und größeren Kartonagen kann auch Sperrabfall angeliefert werden.

Bitte handeln Sie verantwortungsbewusst und beteiligen Sie sich nicht an un- seriösen Sammlungen. Informationen zu Entsorgungsangelegenheiten erhalten Sie bei der Abfallberatung des ZAS unter 03735/ 608-5313 bzw. 608-5314.

Hinweise und Anfragen zu gewerblichen Sammlungen nimmt das Referat Umwelt und Forst, Sachgebiet Abfallrecht, Altlasten, Bodenschutz des Erzgebirgskreises unter 03735/ 601-6148 entgegen.

 

Zweckverband Abfallwirtschaft Südwestsachsen

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