Friedensrichterwahl 2022
Bekanntmachung der Friedensrichterwahl 2022
Die Gemeinde sucht für ihren Schiedsstellenbezirk eine Friedensrichterin oder einen Friedensrichter sowie eine Stellvertreterin/einen Stellvertreter für die neue Wahlperiode, die fünf Jahre dauert. Der (die) Stellvertreter(in) soll gleichzeitig die Aufgaben der Protokollführerin/des Protokollführers wahrnehmen.
Es ist beabsichtigt, die Wahl in der Gemeinderatssitzung am 25.04.2022 durchzuführen.
Die Aufgabe der Friedensrichterin oder des Friedensrichters besteht darin, außerhalb eines Gerichtsverfahrens kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zu schlichten oder Sühneversuche durchzuführen. Die Aufgabenpalette des Friedensrichters ist vielfältig, wie beispielsweise die Schlichtung von Nachbarschaftsstreitigkeiten, bei Ärger mit dem Vermieter, aber auch bei Körperverletzung, Hausfriedensbruch, Beleidigung oder Sachbeschädigung.
Dieses Ehrenamt können Einwohner übernehmen, die Interesse an einer solchen Aufgabe haben und nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sind.
Sie sollen bei Beginn der Amtsperiode mindestens 30 und höchstens 70 Jahre alt sein, in dem Schiedsstellenbezirk wohnen, nicht gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit verstoßen haben und nicht für das Ministerium für Staatssicherheit oder Amt für nationale Sicherheit tätig gewesen sein.
Friedensrichter(in) kann nicht sein, wer
1. als Rechtsanwalt zugelassen oder als Notar bestellt ist,
2. die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausübt,
3. das Amt eines Berufsrichters oder Staatsanwalts ausübt oder als Polizei- oder Justizbediensteter
tätig ist.
Friedensrichter(in) kann ferner nicht sein, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder durch gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.
Wer Interesse an der Ausübung des Ehrenamtes als Friedensrichter(in) bzw. des Stellvertreters hat, wird gebeten, sich schriftlich bis zum 31.03.2022 unter folgender Anschrift zu bewerben:
Gemeinde Jahnsdorf/Erzgeb.
Bürgermeister
Poststraße 1
09387 Jahnsdorf/Erzgeb.
In der Bewerbung ist gegenüber der Gemeinde zu erklären, dass keine der oben genannten Ausschlussgründe vorliegen und dass die Einwilligung zum Auskunftsersuchen beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes durch die Gemeinde oder den zuständigen Vorstand des Amtsgerichtes erteilt wird.
Spindler
Bürgermeister