07.05.2020

Erhebung von Elternbeiträgen ab Mai für die Nutzung von Kitas & Hort

Nach einer Phase des Lockdowns werden seit einigen Tagen und Wochen die Adressaten der Notbetreuung stetig erweitert. Und das ist im Interesse der Kinder aber auch für die Alltagsgestaltung und nicht zuletzt auch die Nerven der Eltern gut so! Am 18. März mussten wir unsere Einrichtungen schließen und der überwiegende Teil der Eltern und Kinder konnte dieses Leistungsangebot nicht mehr nutzen. Seit dem 20. April steigt die Zahl der Anspruchsberechtigten auf eine Notbetreuung signifikant an. Der Freistaat Sachsen hat daher die Übernahme der Elternbeiträge bis zum 20. April generell für alle Betreuungsverträge zugesagt. Damit musste keiner Elternbeiträge zahlen. Aus Gründen der Abwicklung (Vermeidung der Erhebung taggenauer anteiliger Monatsbeiträge und im Gegenzug Erstattung selbiger) werden wir generell – das heißt für alle für den gesamten Monat April unabhängig der tatsächlichen Inanspruchnahme keine Elternbeiträge erheben.

 

Anders gestaltet sich das ab Mai. Weiterhin wird keine taggenaue anteilige Abrechnung vorgenommen, allerdings werden alle die Elternbeiträge für den gesamten Monat Mai eingezogen bzw. zur Zahlung fällig, bei welchen Verträgen die Notbetreuung spätestens ab Mai geltend gemacht wurde. Außerdem betrifft das die Hortverträge aller 4.-klässler, da diese ab Mai wieder ihren generellen Betreuungsanspruch haben. Auch hier werden also unabhängig der tatsächlichen Inanspruchnahme die Elternbeiträge gemäß Satzung und Betreuungsvertrag fällig.

Ab Mai erreichen wir teilweise eine Auslastung von knapp 50 % zu den vorhandenen Maximalkapazitäten. All diejenigen, welche keinen Notbetreuungsanspruch geltend gemacht haben (mit Aussnahme Hort Klasse 4) werden auch für den Monat Mai von der Zahlung von Elternbeiträgen freigestellt bzw. da ziehen wir zum 15.05. nicht ein. Alle anderen werden um pünktliche Zahlung bzw. ausreichend Kontodeckung gebeten.

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