Erhebung der Elternbeiträge wird ausgesetzt
Im Rahmen der Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie hatte das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichem Zusammenhalt per Allgemein-verfügungen geregelt, dass auch die Kindertageseinrichtungen (Kindergärten, Kinderkrippen, Kindertagespflege, Schulhorte) im Zeitraum vom 18.03.2020 bis 17.04.2020 geschlossen werden. In allen Grundschulen und Kindertageseinrichtungen soll ein Notbetreuungsangebot für Eltern vorgehalten werden, die im sogenannten Sektor der kritischen Infrastruktur beschäftigt sind. Am 20.03.2020 haben sich Sachsens Staatsregierung und die Kommunalen Spitzenverbände darauf verständigt, dass für den Zeitraum der Schließung von Kindertageseinrichtungen keine Elternbeiträge erhoben werden. Der Freistaat wird die kommunalen Belastungen durch eine zentrale Finanzierungsregelung kompensieren. Bis zur gesetzlichen Regelung, wird die Erhebung von Elternbeiträgen in der Gemeinde Jahnsdorf/Erzgeb. ausgesetzt. Um den Verwaltungsaufwand möglichst gering zu halten und eine Erstattungsregelung zu umgehen, werden zunächst die Elternbeiträge für April 2020 nicht erhoben (Fälligkeit: 15.04.2020). Die vergleichsweise wenigen Eltern, die den Beitrag nicht einziehen lassen, müssen demnach keine Überweisung vornehmen. Entsprechend der Vereinbarungen auf Landesebene, werden die Elternbeiträge für den genannten Zeitraum auch nicht gegenüber den Eltern erhoben, deren Kinder sich in der Notbetreuung befinden. Bei weitergehenden Fragen steht Frau Landrock telefonisch unter 0371/2718234 zur Verfügung.
Noch bevor eine landeseinheitliche Regelung in Aussicht gestellt wurde, brachte die Fraktion der Neuen Liste Jahnsdorf (NLJ) einen ähnlich gelagerten Beschlussvorschlag mit dem Ziel, die Elternbeiträge zu erlassen, zur Behandlung im Gemeinderat ein. Aufgrund weitergehender Regelungsgehalte sowie Fragen der praktischen Umsetzung, konnte zusätzlich im Umlaufbeschlussverfahren durch den Gemeinderat ohne Gegenstimmen eine Aussetzung, wie oben aufgeführt, erzielt werden.