Einführung einer sachsenweiten digitalen Grundschulanmeldung
Das Sächsische Staatsministerium für Kultus (SMK) hatte Anfang Mai 2026 über die Einführung einer zentralen digitalen Anmeldung für die Grundschulen über ein Amt24-Verfahren informiert. Nachdem das Verfahren mit 13 Grundschulen erprobt worden ist, wurde aufgrund des positiven Verlaufs entschieden, diesen Weg weiter zu verfolgen.
Das Kultusministerium hat nun für den kommenden Anmeldezeitraum zum Schuljahr 2027/2028 ergänzend und als Alternative zum bisherigen Anmeldeverfahren sachsenweit die Möglichkeit einer digitalen Anmeldung eröffnet.
Eltern können ihr Kind im Zeitraum vom 1. August bis zum 15. September 2026 über folgenden Link an einer Grundschule anmelden: https://schule.sachsen.de/gs-anmeldung
Zur Vereinfachung des Verfahrens ist die digitale Grundschulanmeldung zunächst an folgende Bedingungen geknüpft:
• Eltern und Kind müssen eine Wohnanschrift in Sachsen haben,
• die Meldeanschrift des Kindes muss mit der Meldeanschrift wenigstens eines Elternteils übereinstimmen,
• es ist keine Anmeldung an einer Förderschule, Gemeinschaftsschule oder Oberschule+ vorgesehen,
• es ist keine Beschulung an einer öffentlichen Grundschule außerhalb des eigenen Schulbezirks gewünscht,
• für das Kind wurde keine Rückstellung veranlasst.
In allen anderen Fällen bleibt es zunächst beim bisherigen Anmeldeverfahren. Das bisherige Verfahren bleibt auch in den beschriebenen Fällen für die Eltern möglich.
Bei der Online-Anmeldung wird anhand der Wohnanschrift des schulpflichtig werdenden Kindes der zugehörige Schulbezirk ermittelt. Dazu wurden bis Ende Juni 2026 alle Schulbezirksregelungen in der Sächsischen Schuldatenbank erfasst. Bei gemeinsamen Schulbezirken kann dann die gewünschte Schule anhand einer vorgegebenen Liste gewählt werden. Im gemeinsamen Schulbezirk besteht auch die Möglichkeit, eine 2. und 3. Wunschschule anzugeben.
Zuständig für die weitere Bearbeitung ist auch bei der digitalen Grundschulanmeldung die Schule. Statt durch Vorlage der Geburtsurkunde wird die Identität des Kindes und der Eltern bei der digitalen Anmeldung durch einen Datenabgleich mit dem Sächsischen Melderegister festgestellt. Das neue Verfahren zur digitalen Grundschulanmeldung bezieht sich ausschließlich auf den Vorgang der Anmeldung, die künftig für Eltern auch online erfolgen kann. Unabhängig davon ist für den weiteren Prozess der Aufnahme gemäß § 4 Schulordnung Grundschulen auch künftig ein in der Regel persönlicher Kontakt mit der Schule erforderlich und sinnvoll.
Fragen von Eltern, Schulen und Schulträgern rund um die digitale Grundschulanmeldung können ab dem 22. Juni 2026 an folgendes Postfach übermittelt werden: