Baum- und Gehölzschutzsatzung der Gemeinde Jahnsdorf angepasst
Mit dem ersten Gesetz zur Änderung des Sächsischen Naturschutzgesetzes hob der Landesgesetzgeber die im Jahr 2010 mit dem Gesetz zur Vereinfachung des Landesumweltrechts verfügten Einschränkungen des Anwendungsbereiches der kommunalen Gehölzschutzsatzungen wieder auf. Am 1. März 2021 trat das neue Sächsische Naturschutzgesetz in Kraft. Durch die Gesetzesänderungen wird es notwendig, die aus dem Jahr 2008 stammende Baum- und Gehölzschutzsatzung der Gemeinde Jahnsdorf/Erzgeb. an die aktuelle Rechtslage anzupassen. Neben redaktionellen Überarbeitungen wurden Anpassungen im Geltungsbereich dergestalt vorgenommen, dass definierte Stammumfänge in 1,30 Meter Höhe für diverse Nadelgehölze von 40 cm auf 50 cm und für mehrstämmige Gehölze von 35 cm auf in der Summe 100 cm vergrößert werden. So soll den Eigentümern mehr Spielraum zur Gestaltung eingeräumt, die Zahl der zu bearbeitenden Anträge beherrschbar und eine übertriebene Strenge vermieden werden.
Darüber hinaus sollen die Regelungen zu den Ersatzpflanzungen sinnvoll erweitert werden. Umfang und Qualität der Ersatzpflanzungen legt demnach die Gemeindeverwaltung nach pflichtgemäßem Ermessen fest. Wachsen die gepflanzten Gehölze nicht an, sind die Ersatzpflanzungen zu wiederholen. Die Verpflichtung zur Ersatzpflanzung gilt als erfüllt, wenn die Gehölze mit Ablauf der dritten Vegetationsperiode nach der Pflanzung einen guten Zustand aufweisen. Neu eingefügt wurde § 7 Abs. 5, wonach eine Leistung von Ersatz in Geld verlangt werden kann, wenn eine Ersatzpflanzung ganz oder teilweise nicht möglich ist. Die Höhe der Ersatzzahlung bemisst sich nach den Kosten für eine Ersatzpflanzung einschließlich der dreijährigen Anwuchspflege, wie sie auf einem Grundstück üblicherweise vorgenommen wird. Die Zahlung ist an die Gemeinde zu entrichten und wird zweckgebunden verwendet.
Die Überarbeitung der Baum- und Gehölzschutzsatzung wurde im Vorfeld mit der übergeordneten Behörde (Landratsamt Erzgebirgskreis) und der Baumschutzkommission der Gemeinde Jahnsdorf/ Erzgeb. abgestimmt. Hinweise und Änderungen wurden entsprechend eingepflegt.
Seitens des Sächsischen Städte- und Gemeindetages wird eine Anpassung der Satzung zu Beginn der kommenden Fällperiode ab 1. Oktober 2021 empfohlen. Dieser Empfehlung wird mit der durch den Gemeinderat beschlossenen und zwischenzeitlich vorgenommenen öffentlichen Bekanntmachung entsprochen. Der vollständige Satzungstext kann auf der Homepage der Gemeinde Jahnsdorf unter https://www.jahnsdorf-erzgeb.de/service eingesehen werden.