Antrag auf Errichtung eines Windparks in Leukersdorf
Antrag auf Errichtung eines Windparks in Leukersdorf
Bereits in zwei Einwohnerversammlungen in Leukersdorf (2019 und 2020) hatte ich über derartige Pläne informiert. Bislang, konkret seit 2016, haben wir uns als Gemeinderat immer sehr zurückhaltend bzw. ablehnend gegenüber verschiedenen Vorhabensträgern zur Nutzung der Windkraft positioniert. Dies keinesfalls grundsätzlich, da auch uns die Notwenidkeit zur Nutzung regenerativer Energiequellen bewusst ist, jedoch in diesem Einzelfall. Dies hat verschiedenste Gründe. Angefangen von der fehlenden kommunalen Selbstverwaltungshoheit – nämlich, wo würden derartige Anlagen tolerierbar sein, über das Ob – möglicherweise wären im Bereich der Autobahnbegleitung auch PV-anlagen für regenerative Stromerzeugung sinnvoll, bis zum Wie – sind doch die Dimensionen der Anlagen innerhalb der letzten 10 Jahre deutlich explodiert. Auch spielen dabei zentrale Planungsprozesse, wie bspw. die Erstellung eines sachsenweiten Regionalplanes für die Windenergienutzung, der Umweltschutz wie bspw. die Sicherung des hier festgesetzten regionalen Grünzuges, der Artenschutz am Beispiel des Rotmilans oder auch die Berücksichtigung der Belange der Fa. Eifrisch eine Rolle. Das entscheidende Thema war jedoch zuvorderst die Beeinträchtigung der Lebensqualität der Leukersdorfer Bürgerinnen und Bürger – ganz konkret sollten eben den jetzt nicht mehr maßgeblich beeinflussbaren Beeinträchtigungen durch die Bundesautobahn oder auch die Platzrunde der Flieger am Verkehrslandeplatz keine weiteren hinzutreten. Aus genau diesem Grunde, hatte ich als Bürgermeister auch insofern ablehnend Stellung bezogen, als eben im Zuge der Überarbeitung des Regionalplanes ein entsprechendes Windvorranggebiet in Leukersdorf an der Gemarkungsgrenze zu Neukirchen ausgewiesen werden sollte. Da nicht nur Bunds- sondern auch Landespolitiker dies so sahen, nämlich, dass wohl ein 1000m-Abstand zwischen Windkraftanlage und Wohnbebauung notwendig sei, wurde diese Planung im Gebiet Südwestsachsen mit Beschluss der Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbendes, Region Chemnitz am 17. Dezember 2019 zunächst verworfen (mit Auswirkungen auf zahlreiche andere vorgesehene Vorrangflächen).
Nun wurde die Gemeinde durch das Landratsamt aufgefordert, ihr gemeindliches Einvernehmen zum Antrag der Firma juwi auf Errichtung von drei Windenergieanlagen (WEA) zu erteilen. Die beantragten Standorte sowie Abstände sind aus den beigefügten Abbildungen ersichtlich. Weitere Informationen zu dem Projekt sind auf dem gleichlautenden Artikel auf unserer Homepage den dortigen Unterlagen zu entnehmen, da die Kurzbeschreibung des Projektes hier den verfügbaren Rahmen sprengen würde. Die Abbildung zeigt den beantragten Typ der WEA des Herstellers Vestas mit einer Nabenhöhe von 169m und 150m Rotordurchmesser.
Trotz oder gerade wegen der derzeit nur sehr eingeschränkten Möglichkeiten der Information mittels einer Versammlung oder auch Kommunikation, ist es mir sehr wichtig, dass wir als Rathausverwaltung weiter ein möglichst hohes Maß an Transparenz in unsere Entscheidungsprozesse bei derart maßgeblichen Vorhaben ermöglichen. Falls Ihnen, liebe Bürgerinnen und Bürger und unmittelbar Betroffene also die Auseinandersetzung mit diesem Vorhaben wichtig ist, nutzen Sie bitte die auf unserer Homepage zusammengestellten Informationen dazu oder kontaktieren mich gern auch persönlich.
Die Beschlussfassung aus der Ratssitzung vom 25. Januar ist ebenfalls auf der Homepage nachzuvoll-ziehen. Wir lehnen den Antrag vollumfänglich ab. Zugleich erklären wir aber auch, dass wir aufgrund der Unvollständigkeit der Unterlagen, aktuell noch keine abschließende Prüfung vornehmen konnten. Das heißt nicht, dass wir unsere Meinung ändern, sollten diese Unterlagen komplett vorliegen. Das Vorhaben „selbst in die Hand zu nehmen“ stellt zudem weder eine theoretisch realistische noch eine praktisch handhabbare Option dar. Insbesondere auch deshalb, weil viele der obigen Erwägungen, welche hier nur kurz angerissen werden, eben gerade nicht ökonomischer Natur sind bzw. sind nicht oder nur sehr bedingt von wirtschaftlichen Vorzügen aufzuwiegen sind.