Willkommen im Bürgerservice der Gemeinde Jahnsdorf

Wir möchten Behördengänge für Sie so einfach wie möglich gestalten. Untenstehend finden Sie alle relevanten Satzungen, Formulare zum Ausfüllen oder zur online Abwicklung.

Für Fragen stehen wir Ihnen gern unter gemeinde@jahnsdorf-erzgeb.de zur Verfügung. Zudem helfen wir Ihnen bei Fragen zu den Vorgängen im Bereich des Einwohnermeldeamtes gern unter 0371/2718216 weiter.

Allgemeine Bekanntmachungen

Ab 08.07.2019 finden Sie die Bekanntmachungen der Gemeinde Jahnsdorf in unserem Amtlichen Anzeiger direkt hier auf der Website! 

Formulare

Antrag auf Erteilung einer Fällgenehmigung gemäß der Baum- und Gehölzschutzsatzung der Gemeinde Jahnsdorf/Erzgeb.

Hinweis: Dieses Formular ist vollelektronisch ausfüllbar und kann mit einer digitalen Signatur versehen werden.
Sie können dieses Formular auf postalischem Weg oder per Mail an gemeinde@jahnsdorf-erzgeb.de senden. 

Zum FormularFällantrag

                           Fällantrag Seite 2

 

Antrag zur Ausnahmegenehmigung von Ruhezeiten

Hinweis: Dieses Formular ist vollelektronisch ausfüllbar und kann mit einer digitalen Signatur versehen werden.
Sie können dieses Formular auf postalischem Weg oder per Mail an gemeinde@jahnsdorf-erzgeb.de senden. 

Zum Formular: Ausnahmegenehmigung Ruhezeiten


Antrag Höhenfeuer/offenes Feuer

Antrag Ausnahmebewilligung Feuerwerk

Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zur Sondernutzung an öffentlichen Verkehrsflächen 

Betreuungsvertrag für die Betreuung eines Kindes im Hort Tintenklecks

Hinweis: Dieses Formular ist vollelektronisch ausfüllbar, muss aber aufgrund rechtlicher Bestimmungen aktuell per Hand unterschrieben werden.
Sie können dieses Formular auf postalischem Weg oder gescannt per Mail an gemeinde@jahnsdorf-erzgeb.de  senden. 

Zum FormularBetreuungsvertrag Hort

Einzugsermächtigung Hort

Änderungsmeldung


Formulare für die Kitas unserer Gemeinde

Einzugsermächtigung Kita

Aufnahmeantrag Kita

Änderungsmeldung

Onlinevorgänge im Meldewesen

Eine Auskunftssperre können Sie hier beantragen.  Hinweis: Diese Sperren müssen anhand von Beweisen belegt werden.

Reisedokumente für Kinder können Sie hier beantragen. Hinweis: Bei einem gemeinsamen Sorgerecht, benötigen wir die Zustimmung beider Elternteile. Bei alleinigem Sorgerecht ist der Nachweis indem Sie uns das Formular per Mail an: g.dietz@jahnsdorf-erzgeb.de senden.

Einen Verlust Ihres Passes oder Personalausweises können Sie hier melden. Hinweis: Durch uns erfolgt eine Weiterleitung an die zuständige Polizeibehörde.

Einen Zuzug können Sie hier voranmelden. Hinweis: Bei Zuzug mit minderjährigen Kindern ist eine Zustimmung vom nicht mitzeihenden sorgeberechtigten Elternteil vorzulegen. Das Formular dazu finden Sie hier.

Einen Umzug können Sie hier voranmelden. Hinweis: Da in Ihren Dokumenten eine Änderung vorgenommen werden muss, ist es erforderlich, dass Sie persönlich im Amt erscheinen.

Ihre Hauptwohnung können Sie hier in eine Nebenwohnung ummelden und umgekehrt.

Eine Nebenwohnung können Sie hier anmelden. Hinweis: Zur Anmeldung benötigen wir Ihre Wohnungsgeberbescheinigung per Mail an s.polster@jahnsdorf-erzgeb.de

 

Hinweise zur Wahlbenachrichtigung

Mit der Wahlbenachrichtigung werden Wahlberechtigte darüber informiert, dass sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Die Benachrichtigung enthält beispielsweise Angaben

  • zum Wahltag,

  • zur Wahlzeit,

  • zum Ort des Wahlraumes und

  • ob dieser barrierefrei erreichbar ist sowie

  • zur Möglichkeit der Beantragung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen.

Wahlberechtigte können zunächst nur im genannten Wahlraum wählen. Auf Antrag können sie jedoch einen Wahlschein erhalten, der ihnen die Möglichkeit zur Briefwahl oder das Aufsuchen eines anderen Wahlraumes ihres Kreises oder ihrer kreisfreien Stadt (weil beispielsweise „ihr“ Wahlraum nicht barrierefrei erreichbar ist) gibt.

In der Regel wird im Wahlraum mit der Wahlbenachrichtigung der Nachweis erbracht, dass man dort wahlberechtigt ist. Der Personalausweis oder Reisepass sollte jedoch zusätzlich bereitgehalten werden, um sich ausweisen zu können. Die Wahlbenachrichtigung wird vom Wahlvorstand einbehalten.

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