Ratsinformationssystem

Umsetzung des § 36 b der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO)

Die Norm sagt aus, dass die Gemeinde auf ihrer Internetseite oder in anderer geeigneter Form Zeit, Ort und Tagesordnung der öffentlichen Sitzungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse sowie die der Tagesordnung beigefügten Beratungsunterlagen zu veröffentlichen hat, sobald diese den Mitgliedern des Gemeinderats zur Verfügung gestellt wurden und sofern keine berechtigten Interessen Einzelner entgegenstehen. Die in einer solchen Sitzung gefassten oder bekannt gegebenen Beschlüsse hat die Gemeinde im Wortlaut oder in Form eines zusammenfassenden Berichts nach Bestätigung der Niederschrift auf ihrer Internetseite oder in anderer geeigneter Form zu veröffentlichen.

Sie finden ab 01.11.2022 hierzu neben der Bekanntgabe auch die Beschlussvorlagen und Sitzungsunterlagen. Gemäß § 36 b Satz 3 SächsGemO dürfen personenbezogene Daten oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nicht offenbart werden.

Sitzungen

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